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"Mehr als nur vorgeschrieben"

Warum profitiert ein Unternehmer von sicherheitstechnischer Betreuung? Mit gesund und sicher gestalteten Arbeitsplätzen ist er zum Beispiel rechtlich auf der sicheren Seite. Aber auch der Imagegewinn für den Betrieb ist enorm. Der VDSI hat diese Argumente systematisch zusammengefasst.

Mehr Rechtssicherheit und Imagegewinn

Die Vorgaben laut Arbeitsschutzgesetz sind eindeutig: „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls auch sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.“ (§3 Abs. 1, ArbSchG). Dass der Gesetzgeber im Zweifelsfall nicht zögert, die Verantwortlichen im Arbeitsschutz tatsächlich haftbar zu machen, zeigt zum Beispiel ein Urteil des Amtsgerichts Tettnang (Az: 6 Cs 35 Js 3054/04). In dem konkreten Fall hatte eine Reinigungsfirma den Auftrag, Moos und Flechten mit einem elektrischen Hochdruckreiniger von den Vordächern einer Garageneinfahrt zu entfernen. Ein Mitarbeiter der Firma erhielt beim Umstecken des Reinigers einen Stromschlag und wurde ins Krankenhaus eingeliefert. Ursachen für den Unfall waren unter anderem eine sichtbare Beschädigung der Isolierung am Stromkabel und die Tatsache, dass mit einer Kabeltrommel gearbeitet wurde, die nur für den Innenbereich zugelassen war. Der Geschäftsführer wurde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt, deren Höhe sich – wie in solchen Fällen üblich – nach dem verfügbaren Einkommen richtet. Begründung der Richter: Der Geschäftsführer sei „verantwortlich sowohl für die Sicherheit und Geeignetheit der benutzten Gerätschaften dieser Firma als auch für die Bekanntmachung der Unfallverhütungsvorschriften an die Angestellten bzw. Arbeiter Ihrer Firma und ferner für die Überprüfung der Einhaltung dieser Vorschriften.“ Das Gericht verurteilte aber auch den Vorarbeiter zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen, denn: „Als Vorarbeiter waren Sie neben dem gesondert beschuldigten Geschäftsführer mitverantwortlich für die Sicherheit und Geeignetheit der benutzten Gerätschaften sowie für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften.“

Nicht nur mit dem erhobenen Zeigefinger!

Solche rechtliche Konsequenzen sind ein einleuchtendes Argument, warum ein Unternehmer auf sicherheitstechnischen Sachverstand besser nicht verzichten sollte. Wie umfassend diese Beratungsleistung von den Gerichten gesehen wird, zeigt ein Beschluss des OVG Hamburg (Az: 1 Bf 484/03): Die Richter betonten, dass das Arbeitssicherheitsgesetz auch bei reinen Büroarbeitsplätzen zur Anwendung kommt. Auch der vielfach zitierte Paradigmenwechsel im Arbeitsschutz – also die Entwicklung weg von Detailvorschriften hin zu allgemein formulierten Schutzzielen – macht es dem Arbeitgeber und seinen Führungskräften nicht leichter, ihrer Verantwortung im Arbeitsschutz nachzukommen. Je größer die Spielräume, desto größer die Gefahr, Fehler zu machen. Unter Umständen hilft auch ein Appell an den „gesunden Menschenverstand“: Ereignet sich ein Unfall, der sich auf die Gesundheit der Mitarbeiter oder die Umwelt auswirkt, dann hat der Unternehmer möglicherweise nicht nur ein Regressproblem – auch das Firmenimage leidet beträchtlich. Welche Meinung hat die Öffentlichkeit zum Beispiel über ein Bauunternehmen, auf dessen Großbaustelle Schwerverletzte oder gar Tote zu beklagen sind? Käufer werden immer kritischer und lassen Produkte im Regal liegen, wenn sie wissen, dass diese unter menschenverachtenden oder umweltschädigenden Bedingungen produziert werden. Und wie steht ein solches Unternehmen in der „veröffentlichten Meinung“, also in der Presse dar oder auch bei den eigenen Mitarbeitern? Gerade die Beschäftigten sind wichtige und besonders glaubwürdige Multiplikatoren im Freundes- und Bekanntenkreis. Fazit: Der Erfolgsfaktor Image ist nicht zu unterschätzen. Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit spielen eine Schlüsselrolle, wenn es um ein positives Image geht.
VDSI-Arbeitkreis Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Infokasten: Weitere Informationen, warum ein Unternehmer von sicherheitstechnischer Betreuung profitiert, hat der VDSI für seine Mitglieder erarbeitet. Infos zur Mitgliedschaft unter www.vdsi.de.

 
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